Gebäude verstehen
Ihr Haus wird energetisch betrachtet: Gebäudehülle, Technik, Wärmeverluste, Nutzung und bisheriger Sanierungsstand.
Mit einem iSFP erhalten Sie eine klare Sanierungsstrategie für Ihr Wohngebäude in Hanau: verständlich, förderfähig und Schritt für Schritt auf Ihr Haus abgestimmt – angepasst an die neuen Regeln der BEG-Reform vom 21. Juli 2026.
Viele Eigentümer wissen: Am Haus muss etwas passieren. Aber was zuerst? Dach, Fenster, Fassade, Kellerdecke, Heizung oder doch erst die Heizlast? Der iSFP bringt Struktur in diese Fragen – und wird durch die neuen Bonus-Regeln 2026 noch relevanter für die Kostenplanung.
Ihr Haus wird energetisch betrachtet: Gebäudehülle, Technik, Wärmeverluste, Nutzung und bisheriger Sanierungsstand.
Sie erhalten sinnvolle Maßnahmenpakete statt einer losen Liste einzelner Empfehlungen – ideal, um die neuen Bonus-Schwellen zu erreichen.
Der iSFP kann spätere Förderanträge unterstützen und ist Voraussetzung für den ab 2027 vorgesehenen WPB-Bonus bei Dämmmaßnahmen.
Der iSFP zeigt nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern eine nachvollziehbare Entwicklung: Wo steht Ihr Gebäude heute? Welche Maßnahmenpakete sind sinnvoll? Und welches energetische Ziel kann erreicht werden?
Für Eigentümer in Hanau, die ihr Wohngebäude nicht planlos sanieren möchten. Besonders sinnvoll ist der iSFP, wenn mehrere Maßnahmen im Raum stehen – oder wenn die neuen Bonus-Regeln systematisch geprüft werden sollen.
Die Heizkosten steigen, einzelne Bauteile sind alt, die Heizung läuft noch, aber niemand weiß genau, welche Maßnahme zuerst wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sie erhalten eine verständliche Sanierungsstrategie mit Prioritäten, möglichen Förderwegen und konkreten nächsten Schritten.
Wenn Sie nicht alles auf einmal sanieren möchten, sondern eine sinnvolle Reihenfolge über mehrere Jahre brauchen.
Der iSFP hilft, Maßnahmen technisch besser aufeinander abzustimmen — etwa Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizung – und die Bonus-Schwellen realistisch zu treffen.
Der iSFP ist nicht nur ein Planungsinstrument. Er kann bei passenden Einzelmaßnahmen den Fördersatz erhöhen, die förderfähige Summe pro Wohneinheit verdoppeln – und wird ab 2027 zur Voraussetzung für den neuen WPB-Bonus. Mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gelten beim iSFP-Bonus neue Schwellenwerte.
Die Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan kann aktuell mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst werden: maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab drei Wohneinheiten.
Zusätzlich zum Grundfördersatz von 15 % auf BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten möglich sein – für passende Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für Anlagen zur Wärmeerzeugung gilt der Bonus nicht.
Mit einem geförderten iSFP verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei passenden Effizienzmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit steigt sie von 15.000 € auf 30.000 €, ab der siebten von 8.000 € auf 15.000 €. Dieser Vorteil bleibt durch die Reform unverändert.
Der 5-%-Bonus wird seit der BEG-Reform nicht mehr auf die vollen Investitionskosten gerechnet. Er greift erst ab einer Mindestschwelle und wirkt ausschließlich auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Bei einem Einfamilienhaus liegt die Schwelle bei 30.000 €. Bei mehreren Wohneinheiten erhöht sie sich anteilig: zusätzlich 15.000 € je zweiter bis sechster Wohneinheit, ab der siebten Wohneinheit je 8.000 €. Für die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gilt eine analoge Staffelung – jeweils verdoppelt bei gefördertem iSFP.
Ein Vorhaben aus Fassaden- und Dachdämmung erreicht förderfähige Investitionskosten von 60.000 €. Damit ist die neue Höchstgrenze mit iSFP-Bonus voll ausgeschöpft.
Vor der Reform wären es rechnerisch 5 % Bonus auf die vollen 60.000 € gewesen (3.000 €). Die neue Regel halbiert den Bonusanteil in diesem Fall – die höhere Fördergrenze und der Grundfördersatz bleiben aber erhalten.
Bei zwei Wohneinheiten liegt die Bonus-Schwelle bei 45.000 € (30.000 € für die erste Wohneinheit plus 15.000 € für die zweite). Erst wenn ein Antrag diese Höhe erreicht, greift der iSFP-Bonus – und ausschließlich auf den Anteil darüber.
Für ein Bündel aus Fassade, Dach und Kellerdecke ist diese Schwelle bei einem Zweifamilienhaus meist realistisch. Kleinere Einzelmaßnahmen (etwa nur Fensteraustausch) rutschen dagegen häufig unter die Schwelle und bekommen den Bonus nicht mehr.
Für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle besonders unsanierter Bestandsgebäude ist ab dem ersten Quartal 2027 ein neuer Bonus vorgesehen – der WPB-Bonus (Worst Performing Buildings). Für ihn wird der geförderte iSFP zur Eintrittskarte: ohne iSFP kein WPB-Bonus.
Der iSFP ist als Sanierungsstrategie langfristig nutzbar. Für den iSFP-Bonus gilt: Die jeweilige Sanierungsmaßnahme muss innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Vor größeren Investitionen sollte trotzdem geprüft werden, ob Technik, Kosten und Förderbedingungen noch aktuell sind.
Der BAFA-Antrag muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines rechtsgültigen Vertrags über die Durchführung der Energieberatung. Deshalb sollte die Förderfähigkeit immer vor Beauftragung geprüft werden.
Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster, Türen und Wärmebrücken können im iSFP bewertet werden.
Auch Heizungsoptimierung, Rohrdämmung, Pumpen, Regelung und Lüftung können betrachtet werden.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann bei Erläuterung der Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung zusätzlich ein einmaliger Zuschuss möglich sein.
Der Ablauf bleibt übersichtlich: kurze Ersteinschätzung, Unterlagen, Vor-Ort-Termin, energetische Bewertung und anschließende Besprechung der Maßnahmen – inklusive Einordnung zu Bonus-Schwellen und WPB-Voraussetzungen.
Wir klären, ob ein iSFP für Ihr Gebäude sinnvoll ist, ob die Fördervoraussetzungen grundsätzlich passen und welche Ziele Sie verfolgen.
Pläne, Wohnfläche, Verbrauchsdaten, Heizungsinformationen und vorhandene Sanierungsnachweise werden geprüft.
Gebäudehülle, Technik und energetische Schwachstellen werden direkt am Objekt aufgenommen.
Sie erhalten einen verständlichen Fahrplan mit Sanierungsschritten, Prioritäten, Förderhinweisen und den relevanten Bonus-Schwellen.
Die Beratung erfolgt regional und praxisnah. Ich betreue Eigentümer in Hanau und Umgebung, wenn ein Wohngebäude energetisch bewertet und sinnvoll saniert werden soll.
Je nach Gebäude und Sanierungsziel können neben dem iSFP weitere Leistungen sinnvoll sein.
Kurz beantwortet – damit Sie schnell verstehen, ob ein individueller Sanierungsfahrplan für Ihr Vorhaben passt und wie die neuen Regeln greifen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist ein energetisches Sanierungskonzept für Wohngebäude. Er zeigt den aktuellen Zustand, sinnvolle Maßnahmen und eine passende Reihenfolge für die Sanierung.
Ja. Die Energieberatung für Wohngebäude kann über das BAFA gefördert werden. Aktuell beträgt der Zuschuss 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € ab drei Wohneinheiten.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf BEG-Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik greift erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen. Bei einem Einfamilienhaus liegt die Schwelle bei 30.000 €. Bei mehreren Wohneinheiten kommt für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 € dazu, ab der siebten je 8.000 €. Der Bonus wird nur auf den Anteil der förderfähigen Kosten gewährt, der über der Schwelle liegt. Für Anlagen zur Wärmeerzeugung gilt der iSFP-Bonus nicht.
Der WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) ist voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 vorgesehen. Er richtet sich an besonders unsanierte Bestandsgebäude und gilt für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP ist (alternativ einer geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude, Modul 2, ab dem 1. Januar 2021). Ein Mindestinvestitionsvolumen ist nicht erforderlich, der Bonus wird für maximal drei Anträge gewährt.
Ja. Mit einem geförderten iSFP steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 € pro erster Wohneinheit, von 15.000 auf 30.000 € für die zweite bis sechste, und von 8.000 auf 15.000 € ab der siebten Wohneinheit. Diese Verdopplung ist von der BEG-Reform nicht angetastet worden – sie wirkt unabhängig vom neuen Bonus-Schwellenwert.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist als Sanierungsstrategie langfristig nutzbar. Für den iSFP-Bonus gilt jedoch: Die jeweilige Sanierungsmaßnahme muss innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Vor größeren Investitionen sollte zusätzlich geprüft werden, ob Technik, Kosten und Förderbedingungen noch aktuell sind.
Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan hängen von Gebäudegröße, Anzahl der Wohneinheiten, Unterlagenlage und Komplexität ab. Durch die BAFA-Förderung reduziert sich der Eigenanteil deutlich. Nach einer kurzen Ersteinschätzung erhalten Sie eine transparente Einschätzung zum voraussichtlichen Aufwand und zur möglichen Förderung.
Ein geförderter iSFP ist für Wohngebäude möglich, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt. Das Gebäude muss im Bundesgebiet liegen und nach seiner Zweckbestimmung dem Wohnen dienen. Bei gemischt genutzten Gebäuden wird im Einzelfall geprüft, ob eine Förderung möglich ist.
Der Antrag muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines rechtsgültigen Vertrags über die Durchführung der Energieberatung. Deshalb sollte die Förderfähigkeit vor Beauftragung geklärt werden.
Ja. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann zusätzlich ein einmaliger Zuschuss von bis zu 250 € möglich sein, wenn die Ergebnisse des iSFP im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.
In vielen Fällen ist ein iSFP nicht verpflichtend. Er ist aber sehr sinnvoll, wenn Sie mehrere Sanierungsschritte planen, Fördermöglichkeiten strukturiert nutzen oder den ab 2027 vorgesehenen WPB-Bonus in Anspruch nehmen möchten.
Hilfreich sind Baupläne, Wohnflächenangaben, Verbrauchsdaten, Heizungsinformationen, Fotos und Nachweise zu bereits durchgeführten Sanierungen. Fehlende Angaben können häufig beim Vor-Ort-Termin ergänzt werden.
Ja, die vorhandene Heizung und sinnvolle vorbereitende Maßnahmen können im Gesamtkonzept betrachtet werden. Für die Förderung von Wärmeerzeugern gelten jedoch eigene Regeln. Der iSFP-Bonus gilt nicht für Anlagen zur Wärmeerzeugung.
Dann starten Sie mit einer kurzen Ersteinschätzung. Wir prüfen, ob ein iSFP für Ihr Gebäude passt, welche Förderung nach den neuen Regeln möglich ist und welche Unterlagen für den nächsten Schritt sinnvoll sind.