Energieberatung für Nichtwohngebäude in Hanau & dem Main-Kinzig-Kreis
Senken Sie die Betriebskosten Ihres Unternehmens nachhaltig. Wir bieten herstellerunabhängige Energieberatung für Gewerbeimmobilien, Industriehallen und kommunale Gebäude in Hanau und Umgebung.
Kostenfreies Erstgespräch buchenWas ist eine Energieberatung für Nichtwohngebäude? Eine qualifizierte Energieberatung bewertet den energetischen Zustand von Gewerbeimmobilien wie Bürogebäuden, Hallen, Praxen oder Verkaufsflächen im Bestand. Thomas Westerwald unterstützt Unternehmen, Eigentümer und Kommunen in Hanau und dem gesamten Main-Kinzig-Kreis mit einer fundierten Vor-Ort-Analyse, der energetischen Bilanzierung nach DIN V 18599 sowie der Erstellung geförderter Energiesparkonzepte für BAFA und KfW.
Energetische Bilanzierung
(DIN V 18599)
Der energetische Ist-Zustand Ihres Gebäudes schwarz auf weiß. Die notwendige und solide Grundlage für alle fundierten Modernisierungsentscheidungen und staatlichen Zuschüsse.
KfW & BAFA Fördermittel
Zuschüsse von bis zu 40% für energetische Optimierungen oder Einzelmaßnahmen (Anlagentechnik, Gebäudehülle, TGA) perfekt für Ihren Betrieb ausgeschöpft.
Gefördertes
Energiesparkonzept
Maßgeschneiderte energetische Konzepte als direkter Schlüssel für staatliche Zuschüsse. Wir ermitteln die wirtschaftlichsten Sanierungsschritte für Ihr Gebäude, perfekt vorbereitet für BAFA und KfW.
Wirtschaftliche Energieplanung für Ihren Unternehmenserfolg
Energieeffizienz ist im B2B-Sektor längst ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Ob Bürogebäude, Logistikhalle oder Einzelhandel im Main-Kinzig-Kreis – wir analysieren die Gebäudehülle sowie die technische Ausstattung detailliert und praxisnah.
Gemeinsam entwickeln wir einen umsetzbaren Sanierungsfahrplan, der exakt zu den Investitionszyklen und dem Budget Ihres Unternehmens passt.
Jetzt Beratung anfordernIhre Kernvorteile:
- Wirtschaftliche Bestandsoptimierung
- Senkung von Energiekosten & Lastspitzen
- Begleitung bei KfW-Förderprogrammen im Bestand
- CO2-Abgaben nachhaltig minimieren
Für welche Gebäudearten ist die Beratung geeignet?
Unsere Energieberatung deckt das gesamte Spektrum gewerblicher und kommunaler Nichtwohngebäude im Bestand ab:
Fördermittelbegleitung & Vor-Ort-Analyse
Als in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte sichere ich Ihrem Unternehmen den Zugang zu attraktiven Fördermitteln. Je nach Vorhaben prüfen wir passende Förderwege, wie die BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude (Modul 2) oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG NWG) für Sanierungen und Einzelmaßnahmen.
Ich komme für die Datenaufnahme direkt zu Ihnen an das Objekt im Raum Hanau, Kesselstadt, Steinheim und Umgebung, um Ihren Betriebsablauf nicht zu stören.
Unser Einzugsgebiet im Main-Kinzig-Kreis & Umgebung
Hanau, Kesselstadt, Steinheim, Lamboy, Klein-Auheim, Großauheim, Wolfgang, Mittelbuchen, Maintal, Bruchköbel, Erlensee, Rodenbach, Langenselbold, Gelnhausen, Mühlheim am Main sowie die gesamte Region Offenbach und Aschaffenburg.
Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude
Was zählt genau als Nichtwohngebäude?
Als Nichtwohngebäude gelten alle Gebäude, die nicht oder zu weniger als der Hälfte der Fläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Dazu gehören typischerweise Bürogebäude, Werkstätten, Lagerhallen, Hotels, Einzelhandelsflächen sowie öffentliche Gebäude wie Schulen oder Kitas.
Wann ist eine energetische Bilanzierung nach DIN V 18599 notwendig?
Die DIN V 18599 ist das gesetzlich vorgeschriebene Rechenverfahren für Nichtwohngebäude. Sie wird zwingend benötigt, um behördliche Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei größeren Umbauten, Erweiterungen oder Sanierungen zu erstellen. Zudem ist sie die feste Voraussetzung für die Beantragung von BAFA- und KfW-Fördermitteln im Gewerbebereich.
Welche Fördermittel gibt es für gewerbliche Gebäude im Bestand?
Über das BAFA (Modul 2) wird die Energieberatung selbst mit bis 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro, abhängig von der Nettogrundfläche. Für die anschließenden Sanierungsmaßnahmen (z. B. neue Beleuchtung, Dämmung, Heizungsoptimierung oder Lüftungsanlagen) können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hohe Investitionszuschüsse oder zinsgünstige KfW-Förderkredite beantragt werden.
Erstellen Sie auch Energieausweise für Gewerbeimmobilien?
Ja. Im Rahmen der Bilanzierung nach DIN V 18599 stellen wir sowohl den gesetzlich geforderten Verbrauchsausweis als auch den deutlich aussagekräftigeren Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude aus.