Energieberatung für Nichtwohngebäude in Hanau & dem Main-Kinzig-Kreis
Senken Sie die Betriebskosten Ihres Unternehmens nachhaltig. Herstellerunabhängige Energieberatung für Gewerbeimmobilien, Industriehallen und kommunale Gebäude – mit fundierter Förderprüfung nach BEG-Reform 2026.
Kostenfreies Erstgespräch buchen 🧮 Förderung für mein Gebäude berechnen ↓Was ist eine Energieberatung für Nichtwohngebäude? Eine qualifizierte Energieberatung bewertet den energetischen Zustand von Gewerbeimmobilien wie Bürogebäuden, Hallen, Praxen oder Verkaufsflächen im Bestand. Thomas Westerwald unterstützt Unternehmen, Eigentümer und Kommunen in Hanau und dem gesamten Main-Kinzig-Kreis mit einer fundierten Vor-Ort-Analyse, der energetischen Bilanzierung nach DIN V 18599 sowie der Erstellung geförderter Energiesparkonzepte für BAFA und KfW 263.
Energetische Bilanzierung
(DIN V 18599)
Der energetische Ist-Zustand Ihres Gebäudes schwarz auf weiß. Die notwendige Grundlage für alle fundierten Modernisierungsentscheidungen und staatlichen Zuschüsse.
BAFA & KfW Fördermittel
15 % Investitionszuschuss auf förderfähige Kosten bei BEG-Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Lüftung) – maximal auf Basis von 500 €/m² Nettogrundfläche. Zusätzlich KfW 263 für Komplettsanierung.
Gefördertes
Energiesparkonzept
Maßgeschneiderte energetische Konzepte als Grundlage für staatliche Zuschüsse. Die BAFA-Beratungsförderung (EBN) reduziert den Eigenanteil je nach Nettogrundfläche erheblich.
Wirtschaftliche Energieplanung für Ihren Unternehmenserfolg
Energieeffizienz ist im B2B-Sektor längst ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Ob Bürogebäude, Logistikhalle oder Einzelhandel im Main-Kinzig-Kreis – wir analysieren die Gebäudehülle sowie die technische Ausstattung detailliert und praxisnah.
Gemeinsam entwickeln wir einen umsetzbaren Sanierungsfahrplan, der exakt zu den Investitionszyklen und dem Budget Ihres Unternehmens passt.
Jetzt Beratung anfordernIhre Kernvorteile:
- Wirtschaftliche Bestandsoptimierung
- Senkung von Energiekosten & Lastspitzen
- Begleitung bei KfW 263 und BAFA NWG
- CO₂-Abgaben nachhaltig minimieren
- Förderantrag immer vor Maßnahmenbeginn
Für welche Gebäudearten ist die Beratung geeignet?
Unsere Energieberatung deckt das gesamte Spektrum gewerblicher und kommunaler Nichtwohngebäude im Bestand ab:
Fördermittelbegleitung & Vor-Ort-Analyse
Als in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte sichere ich Ihrem Unternehmen den Zugang zu den passenden Förderwegen: BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN), BEG-Einzelmaßnahmen NWG und KfW 263 für Komplettsanierungen.
Ich komme für die Datenaufnahme direkt zu Ihnen ans Objekt im Raum Hanau, Kesselstadt, Steinheim und Umgebung, um Ihren Betriebsablauf nicht zu stören.
Stand: BEG-Reform 21. Juli 2026. Förderbedingungen vor Beauftragung immer aktuell prüfen.
Unser Einzugsgebiet im Main-Kinzig-Kreis & Umgebung
Hanau, Kesselstadt, Steinheim, Lamboy, Klein-Auheim, Großauheim, Wolfgang, Mittelbuchen, Maintal, Bruchköbel, Erlensee, Rodenbach, Langenselbold, Gelnhausen, Mühlheim am Main sowie die gesamte Region Offenbach und Aschaffenburg.
Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude
Was zählt genau als Nichtwohngebäude?
Als Nichtwohngebäude gelten alle Gebäude, die nicht oder zu weniger als der Hälfte der Fläche zu Wohnzwecken genutzt werden – typischerweise Bürogebäude, Werkstätten, Lagerhallen, Hotels, Einzelhandelsflächen sowie öffentliche Gebäude wie Schulen oder Kitas.
Wann ist eine energetische Bilanzierung nach DIN V 18599 notwendig?
Die DIN V 18599 ist das gesetzlich vorgeschriebene Rechenverfahren für Nichtwohngebäude. Sie wird zwingend benötigt für behördliche Nachweise nach dem GEG bei größeren Umbauten oder Sanierungen sowie als Voraussetzung für BAFA- und KfW-Fördermittel im Gewerbebereich.
Welche Fördermittel gibt es für gewerbliche Gebäude im Bestand?
Über die BAFA (EBN) wird die Energieberatung selbst gefördert – bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 €, gestaffelt nach Nettogrundfläche. Für anschließende Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik gibt es BEG-Einzelmaßnahmenförderung über BAFA: 15 % auf förderfähige Kosten, höchstens auf Basis von 500 €/m² NGF. Für Komplettsanierungen steht KfW 263 mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung. Beleuchtungsmaßnahmen sind seit 21. Juli 2026 nicht mehr förderfähig.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Immer vor Beginn der Maßnahme – das gilt sowohl für die Beratungsförderung als auch für KfW- und BAFA-Programme bei Einzelmaßnahmen. Wer den Auftrag vor dem Antrag erteilt, verliert den Förderanspruch vollständig. Ich weise im Erstgespräch gezielt auf diese Reihenfolge hin.
Erstellen Sie auch Energieausweise für Gewerbeimmobilien?
Ja. Im Rahmen der Bilanzierung nach DIN V 18599 erstellen wir sowohl den gesetzlich geforderten Verbrauchsausweis als auch den aussagekräftigeren Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude.
Gibt es einen iSFP-Bonus auch für Nichtwohngebäude?
Nein. Den iSFP und den damit verbundenen Förderbonus gibt es ausschließlich für Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Förderwege über BAFA EBN und KfW 263.
BAFA-Förderrechner für Nichtwohngebäude
Berechnen Sie den maximalen Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen und den Beratungszuschuss (EBN) für Ihr Nichtwohngebäude.